Reklamationsordnung
REKLAMATIONSBESTIMMUNGEN der Firma VAPE spol. s r.o.
mit Sitz in Bílanská 1647/34a, 767 01 Kroměříž, Identifikationsnummer: 00543551
eingetragen im Handelsregister des Landesgerichts in Brünn, Abteilung C, Einlage 1911
Artikel 1
Einleitende Bestimmungen
Die Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung (im Folgenden „Reklamation“) müssen stets in Übereinstimmung mit diesen Reklamationsbedingungen geltend gemacht werden. Angelegenheiten, die nicht durch diese Reklamationsbedingungen geregelt sind, unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Der Verkäufer macht den Käufer in geeigneter Weise mit diesen Reklamationsbedingungen vertraut und händigt ihm diese auf Wunsch in Textform aus. Diese Reklamationsordnung steht im Einklang mit dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., dem Bürgerlichen Gesetzbuch, und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz, das durch das Gesetz Nr. 374/2022 Slg. in der Fassung späterer Vorschriften ersetzt wird.
Artikel 2
Geltendmachung von Reklamationen
Der Käufer hat das Recht, eine Reklamation beim Verkäufer an dessen Geschäftssitz geltend zu machen. Maßgeblich für die Geltendmachung der Reklamation ist der Zeitpunkt, zu dem der Käufer dem Verkäufer seine Absicht mitteilt, eine Reklamation auf der Grundlage des auf der Website des Verkäufers verfügbaren Reklamationsformulars geltend zu machen.
Der Verkäufer stellt sicher, dass während der gesamten Geschäftszeiten ein Mitarbeiter anwesend ist, der für die Entgegennahme von Reklamationen zuständig ist.
Der Käufer ist verpflichtet, nachzuweisen, dass er berechtigt ist, eine Reklamation geltend zu machen, insbesondere das Kaufdatum durch Vorlage des Kaufbelegs oder auf andere glaubwürdige Weise nachzuweisen. Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Reklamation wegen eines Mangels geltend zu machen, der bereits in der Vergangenheit beanstandet wurde, wenn dafür ein angemessener Preisnachlass gewährt wurde.
Der Verkäufer haftet nicht für Mängel in folgenden Fällen:
- wenn der Mangel zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden war und für diesen Mangel ein Preisnachlass vereinbart wurde,
- wenn der Mangel vom Käufer verursacht wurde und durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, Eingriffe des Käufers oder mechanische Beschädigung entstanden ist.
Der Käufer hat das Recht, nur Waren zu reklamieren, die bei VAPE spol. s r.o. mit Sitz in Bílanská 1647/34a, 767 01 Kroměříž gekauft wurden. Waren, die bei einem anderen Verkäufer gekauft wurden, müssen bei diesem Verkäufer reklamiert werden.
Artikel 3
Frist für die Geltendmachung von Rechten
Der Käufer kann seine Rechte aus mangelhafter Leistung innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Übernahme der Ware geltend machen. Der Käufer macht seine Rechte aus mangelhafter Leistung unverzüglich geltend, nachdem er einen Mangel an der Ware festgestellt hat. Der Verkäufer haftet nicht für die Vergrößerung des Schadensumfangs, wenn der Käufer die Ware trotz Kenntnis des Mangels weiter benutzt. Macht der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen Mangel berechtigterweise geltend, läuft die Frist für die Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung nicht während der Zeit, in der die Ware in Reparatur ist und vom Käufer nicht benutzt werden kann.
Artikel 4
Bearbeitung von Reklamationen
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung auszustellen, in der er das Datum und den Ort der Reklamation, die Art des beanstandeten Mangels, die vom Käufer gewünschte Art der Bearbeitung der Reklamation und die Art und Weise, wie der Käufer über die Bearbeitung informiert wird, angibt. Die Reklamation einschließlich der Beseitigung des Mangels muss ohne unnötige Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der Reklamation, bearbeitet werden, sofern der Verkäufer und der Käufer keine längere Frist vereinbaren. Das vergebliche Ablaufen dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation und deren Dauer schriftlich zu bestätigen.
Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem die Reklamation spätestens bearbeitet werden sollte, abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Lagerkosten in Rechnung zu stellen oder die Ware auf eigene Kosten auf Rechnung des Käufers zu verkaufen. Der Verkäufer muss den Käufer im Voraus über dieses Vorgehen informieren und ihm eine angemessene Nachfrist für die Abnahme der Ware einräumen.
Artikel 5
Qualität bei der Übernahme
Der Verkäufer erklärt, dass er die Ware gemäß § 2161 des Bürgerlichen Gesetzbuches an den Käufer übergibt, d. h.:
- die Ware die Eigenschaften aufweist, die der Verkäufer beschrieben oder veröffentlicht hat,
- die Ware eignet sich für den vom Verkäufer angegebenen Verwendungszweck oder für den Zweck, für den eine Sache dieser Art üblicherweise verwendet wird,
- die Ware entspricht den Erwartungen des Käufers hinsichtlich ihrer Beschaffenheit oder aufgrund der vom Verkäufer durchgeführten Werbung,
- die Ware entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Entspricht die Ware bei der Übernahme durch den Käufer nicht den oben genannten Anforderungen, hat der Käufer das Recht auf Lieferung neuer, mangelfreier Ware, sofern dies angesichts der Art der Sache nicht unverhältnismäßig ist. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Sache, kann der Käufer nur den Austausch des Teils verlangen; ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten und die vollständige Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Ist dies jedoch aufgrund der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel ohne unnötige Verzögerung beseitigt werden kann, hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Beseitigung des Mangels.
Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück oder macht er kein Recht auf Lieferung neuer mangelfreier Ware, auf Austausch eines Teils oder auf Reparatur geltend, kann er eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen. Der Käufer hat auch dann Anspruch auf eine angemessene Minderung, wenn der Verkäufer ihm keine neue mangelfreie Ware liefern, das Teil austauschen oder die Ware reparieren kann, sowie wenn der Verkäufer die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist vornimmt oder wenn die Mängelbeseitigung für den Verbraucher mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre.
Tritt der Mangel innerhalb von (12) Monaten nach der Übernahme auf, gilt die Sache als bereits bei der Übernahme mangelhaft.
Artikel 6
Haftung des Verkäufers für Mängel, die eine wesentliche oder unwesentliche Vertragsverletzung darstellen
Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die eine wesentliche oder unwesentliche Vertragsverletzung darstellen, gilt für Mängel der Ware, die innerhalb von 24 Monaten nach der Übernahme auftreten, und zwar für Mängel, für die die Haftung für die Beschaffenheit bei der Übernahme gemäß Artikel 5 nicht gilt. Ein Mangel gilt als wesentliche Vertragsverletzung, wenn der Käufer den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, hätte er den Mangel bei Vertragsabschluss vorausgesehen; in allen anderen Fällen handelt es sich um einen Mangel, der keine wesentliche Vertragsverletzung darstellt.
Handelt es sich um eine wesentliche Vertragsverletzung, hat der Käufer nach seiner Wahl Anspruch auf Lieferung einer neuen Sache, Reparatur, angemessenen Preisnachlass oder Rücktritt vom Vertrag (mit Anspruch auf Rückerstattung des vollen Kaufpreises). Handelt es sich um eine unwesentliche Vertragsverletzung, hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder einen angemessenen Preisnachlass.
Das Recht auf Lieferung einer neuen mangelfreien Sache, Austausch von Teilen, Preisnachlass oder Rücktritt vom Vertrag hat der Käufer unabhängig von der Art des Mangels, wenn er die Sache aufgrund des wiederholten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann.
Artikel 7
Umtausch / Rückgabe von Waren
Unter Umtausch von Waren versteht man den Austausch des ursprünglichen Typs gegen einen anderen Typ.
Bedingungen für den Umtausch/die Rückgabe von Waren:
- Die Ware muss vollständig und im Originalzustand zurückgegeben werden.
- Die Ware darf weder beschädigt noch verändert sein.
- Die Ware darf keine Gebrauchsspuren aufweisen.
- Die Ware darf keine Spuren der Montage aufweisen.
- Der Kunde muss die Rechnungsnummer angeben, unter der die Ware in Rechnung gestellt wurde.
Die Frist für den Umtausch der Ware beträgt 30 Tage ab Lieferung der Ware an den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Originalware innerhalb dieser 30-tägigen Frist an den Verkäufer zu liefern. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Ware nicht per Nachnahme an den Verkäufer zurückgesandt werden kann. Eine solche Sendung wird vom Verkäufer nicht angenommen.
Die Frist für die Rückgabe der Ware beträgt maximal 3 Monate ab dem Verkaufsdatum.
Der Käufer ist verpflichtet, bei Umtausch/Rückgabe der Ware die Versandkosten zu tragen.
Wenn der Kunde Änderungen vornimmt, die z. B. die Abmessungen, das Design, den Anschluss oder die Funktionalität der gekauften Produkte verändern, übernimmt der Verkäufer hierfür keine Verantwortung. Für derart veränderte Produkte kann keine Garantie gewährt werden.
Artikel 8
Kosten der Reklamation und Streitbeilegung
Wird die Reklamation als berechtigt anerkannt, hat der Käufer Anspruch auf Erstattung der zweckmäßig aufgewendeten Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung seines Rechts.
Lehnt der Verkäufer die Reklamation als unberechtigt ab, kann der Käufer oder nach Vereinbarung mit dem Verkäufer beide Parteien einen Sachverständigen aus dem betreffenden Fachgebiet hinzuziehen und eine unabhängige fachliche Begutachtung des Mangels verlangen.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, kann sich der Käufer an bestehende Systeme zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten oder gegebenenfalls an das zuständige Gericht wenden.
Diese Reklamationsordnung tritt am 10. 11. 2025 in Kraft.